Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Filmrettung-Tschöcke, Leopold-Gmelin-Str.30, 51061 Köln-Flittard, ist auf die Digitalisierung analoger Medien, insbesondere von alten Trägermedien spezialisiert. Die technische Grundlage der angebotenen Digitalisierungsleistung bilden Hochwertige Rekorder, die im Rahmen eines automatisierten Verfahrens eingesetzt werden.
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Vereinbarungen über die Digitalisierung von Medien zwischen Filmrettung-Tschöcke und Kunden. Kunden der Filmrettung-Tschöcke können sowohl Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein.
2.2. Diese AGB der Filmrettung-Tschöcke gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt und auch ohne ausdrücklichen schriftlichen Widerspruch der Filmrettung-Tschöcke nicht Vertragsinhalt.
2.3. Änderungen dieser AGB werden den Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den mitgeteilten Änderungen nicht binnen einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der jeweiligen Änderungsmitteilung, gelten die mitgeteilten Änderungen als vom Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle einer Änderung dieser AGB gesondert hingewiesen.
3.1. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Digitalisierung analoger Medien (Dias, Videokassetten, Super8 & Normal 8 Filmspulen etc.) durch die Filmrettung-Tschöcke nach einer entsprechenden Beauftragung durch den Kunden.
3.2. Der konkrete Umfang, der von der Filmrettung-Tschöcke zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem vom Kunden eingereichten Auftragsformular (in Papierform oder per PDF-Datei per Mail), das die Filmrettung-Tschöcke auf dem Postweg erhalten hat oder ausgefüllt wurde sowie nach den vom Kunden zur Bearbeitung eingeschickten / abgegebenen Originalmedien.
4.1. Dem Vertrags-/ Auftragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien liegen die folgenden leistungsspezifischen Einschränkungen zu Grunde:
4.2. Allgemein
4.2.1. „Originalmedium / Kundenmedium“: Das ursprünglich beim Kunden vorhandene Originalmedium, also Dias, Schmalfilme, Videos.
4.2.2. „Datenträger“: Ein zunächst im Eigentum von der Filmrettung-Tschöcke stehender Datenträger, auf dem die Filmrettung-Tschöcke das Arbeitsergebnis der Digitalisierung abspeichert, der dem Kunden anschließend übersandt wird.
4.2.3. „Digitalisierung / Digitalisat“: Das von der Filmrettung-Tschöcke fertig verarbeitete Endprodukt, also in der Regel eine digitale Kopie des Originalmediums.
4.2.4. „Werktage“: Montag bis Freitag einer jeden Woche, ausgenommen gesetzlicher Feiertage für Nordrhein-Westfalen sowie lokaler Feiertage zur Brauchtumspflege wie z.B. Weiberfastnacht (Karnevalsdonnerstag) und Rosenmontag.
4.2.5. Eine randlose Verarbeitung des Originalmediums ist in der Regel nicht möglich. Prozessbedingt wird ein minimaler Teil des Originalmediums am Rand optisch derart abgeschnitten, dass er auf dem endgültigen Arbeitsergebnis nicht erscheint und nicht zu sehen ist.
4.2.6. Mehr- oder Minderlieferungen durch die Filmrettung-Tschöcke im Bereich Dias in Höhe von 5% sind durch den Kunden zu akzeptieren. Diese lassen sich aufgrund automatisierter, technischer Prozesse beim Scan der Motive nicht vermeiden. Maschinell mehrfach gescannte Motive gehen zu Lasten des Kunden. Maschinell übersprungene Motive werden nicht aus Kulanzgründen kostenfrei durch die Filmrettung-Tschöcke nachgeliefert.
4.2.7. Prozessbedingt kann es bei dem Arbeitsergebnis zu einer nicht ganz originalgetreuen Abbildung des Konturumfangs des Originalmediums kommen, so dass das Arbeitsergebnis unwesentlich aber erkennbar unschärfer erscheint als das Originalmedium.
4.2.8. Verfahrensbedingt oder auf Grund des Alters oder Zustands des Originalmediums kann es beim Arbeitsergebnis zu Abweichungen bei den Farbwerten gegenüber dem Originalmedium kommen.
4.2.9. Bestehende Verschmutzungen oder sonstige Makel des Originalmediums können beim Verarbeitungsprozess im Einzelfall nicht entfernt, teilweise sogar durch eine Bearbeitung leicht verstärkt werden, so dass diese auch auf dem Arbeitsergebnis sichtbar sind. Dies ist technisch bedingt und nicht von der Filmrettung-Tschöcke beeinflussbar.
4.2.10. Fehlerhafte Rahmung oder spiegelverkehrte Ausrichtung eines Originalmediums (Dia) bei Anlieferung wird von der Filmrettung-Tschöcke nicht automatisch erkannt. Dies kann dazu führen, dass das Arbeitsergebnis für den Kunden spiegelbildlich erscheint. Bei der Buchung der Zusatzleistung „Manuelle Bilddrehung“ versucht die Filmrettung-Tschöcke das Arbeitsergebnis spiegelrichtig darzustellen, ist hierzu aber nicht verpflichtet und sichert entsprechend keines korrekten Ergebnisses der Darstellung zu.
4.2.11. Produktionsbedingt kann es dazu kommen, dass Originalmedien nach der Digitalisierung gekippt oder seitenverkehrt an den Kunden zurückgegeben werden. Dies ist vom Kunden zu akzeptieren.
4.2.12. Sofern sich das Originalmedium in einem schlechten Zustand befindet und / oder sofern sich der Zugriff auf das Originalmedium für die Filmrettung-Tschöcke auf Grund des angelieferten Zustandes erheblich erschwert, ist die Filmrettung-Tschöcke befugt, den Auftrag abzulehnen oder die Konditionen der Verarbeitung in Absprache mit dem Kunden neu zu vereinbaren.
4.2.13. Filmrettung-Tschöcke versucht die Sortierreihenfolge der angenommen Originalmedien einzuhalten und die Arbeitsergebnisse durchzunummerieren. Gleichwohl ist die Einhaltung der Sortierreihenfolge von der Filmrettung-Tschöcke ebenso wenig vertraglich geschuldet, wie die lückenlose Nummerierung der Arbeitsergebnisse auf dem Datenträger. Bei der Digitalisierung von Dias erfolgt eine nummerische Sortierung.
4.2.14. Die Filmrettung-Tschöcke übernimmt keine eigens durch den Kunden vorgenommene Originalbeschriftung, sondern sortiert diese nummerisch durch.
4.3. Digitalisierung von Dias.
4.3.1. „Automatische Farb-Kontrastkorrektur“: Ein EDV-basiertes Bildbearbeitungsverfahren “ (Magic Touch) “, mit dem Ziel, Alterserscheinungen von altem Fotomaterial (wie z.B. Staub und Kratzer, etc.) auf dem Arbeitsergebnis zu reduzieren und das Bildergebnis zu verbessern. Das Ergebnis dieser Nachbearbeitung ist immer von dem Zustand des Originalmediums abhängig.
4.3.2. „Manuelle Bilddrehung“ bedeutet, dass die digitalisierten Bilder nach der Digitalisierung in die richtige Ausrichtung (Hoch- oder Querformat) gedreht werden. Das Drehen der digitalen Bilder erfolgt teilautomatisiert in einem EDV-Programm. Beiden Parteien ist bewusst, dass dies nur bei eindeutig zu erkennenden Hochformaten, die aus technischen Gründen nur im Hochformat digitalisiert werden können, möglich ist. Eine Spiegelrichtigkeit kann hierbei nicht sichergestellt werden.
4.3.3. „Rohmaterial“: Die unbearbeitete Bildinformationen des Originalmediums, die nach der Digitalisierung unverändert gespeichert werden. Ggf. findet nach der Speicherung der Rohdaten eine weitere Bearbeitung der Kopie des Originalmediums anhand der Rohdaten.
4.3.4. Sofern sich zwischen vom Kunden abgegebenen Kleinbild-Dias auch Dias in Sonderformaten befinden, ist die Filmrettung-Tschöcke ohne gesonderte Beauftragung nicht verpflichtet, hierauf zu reagieren und diese gesondert zu digitalisieren.
4.5. Digitalisierung von Dias
4.5.1. „Druckluftreinigung“: Das Abblasen des Originalmediums mit Druckluft mit dem Ziel, leicht zu entfernende Verschmutzungen wie normalen Staub weitestgehend zu entfernen. Eine vollständige Befreiung von Schmutzpartikeln kann hierdurch nicht sichergestellt werden.
4.5.2. Bei der Digitalisierung von Dias werden diese unabhängig von der Bildausrichtung des Originalmediums grundsätzlich ins Hochformat gebracht und so digitalisiert. Eine anschließende Bildausrichtung ist von der Filmrettung-Tschöcke nur dann geschuldet, wenn der Kunde die Zusatzleistung „Manuelle Bilddrehung“ bestellt.
4.5.3. „Dias in nicht unterstützen Magazinen“ bedeutet, dass Originalmedien, die vom Kunden unter Abweichung von dem in dem jeweiligen Auftragsformular bezeichneten Format angeliefert werden, von der Filmrettung-Tschöcke kostenpflichtig in ein Magazin des dort genannten Typs umsortiert und nach Digitalisierung in das ursprüngliche Magazin zurück sortiert werden.
4.5.4. „Scannen loser gelieferter Dias“ bedeutet, dass Originalmedien, die vom Kunden nicht in Magazinen (Pappkasten, Tüte, etc.) angeliefert werden, von der Filmrettung-Tschöcke kostenpflichtig in ein Magazin des dort genannten Typs umsortiert und nach Digitalisierung in das ursprüngliche Transportmittel zurück sortiert werden.
4.6. Super8/Normal8- und Video-Digitalisierung
4.6.1. 100%ige Filmdigitalisierung – Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Aufnahmen direkt am Anfang des Originalmediums gestartet werden, so dass ca. 1-2 Sekunden fehlen können. Auch kann nicht sichergestellt werden, das Zittern oder „unruhig laufendes“ Filmmaterial am Anfang des Originalmediums korrigiert wird. Berechnet wird die Laufzeit in Minuten bei Suoper8/Normal8, bei Videokassetten die Kassetten- / Filmanzahl.
4.6.2. Nachbearbeitung – Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Nachbearbeitung einen sichtbaren Effekt hat. Auswirkung und optischer Mehrwert sind abhängig vom Zustand des Originalmediums.
4.7. Super8 und Normal8 Digitalisierung
4.7.1. „Nass-Reinigung“: Die Filmrettung-Tschöcke bietet keine solche Reinigung der Schmalfilme an.
4.7.2. „Klebestellen reparieren“: Ein Reparaturversuch durch die Filmrettung-Tschöcke dahingehend, einen gerissenen Schmalfilm wieder zu verbinden und eine Digitalisierung möglich zu machen ist kostenlos.
4.7.3. Bildstörungen durch fehlerhafte Perforation oder Klebestellen – Ist die Perforation optisch nicht eindeutig von dem Filmmaterial zu unterscheiden oder ist die Perforation defekt, ist eine störungsfreie Digitalisierung nicht möglich. Ggfls. werden einzelne Bilder gar nicht digitalisiert.
4.8. Videokassetten-Digitalisierung
4.8.1. Kopierschutz – Von außen klar erkenntlich urheberrechtlich geschützte Kassetten („Kaufkassetten“) werden nicht digitalisiert. Es kann vorkommen, dass bei der direkten Digitalisierung eine etwaige Bildstörung als Kopierschutz interpretiert wird. Es kann nicht sichergestellt werden, dass dieser Kopierschutz umgangen werden kann.
4.8.2. „Reparatur Video Kassette “: Reparaturversuch durch die Filmrettung-Tschöcke dahingehend, ein gerissenes Magnetband wieder zu verbinden und eine Digitalisierung möglich zu machen. Scheitert der Reparaturversuch, ist eine Digitalisierung nicht möglich. Die Reparatur eines Magnetbandes ist kostenlos.
4.8.3. „Zurückspulen von Filmen“: Eine Rückspulgebühr für Videokassetten, wird durch die Filmrettung-Tschöcke nicht berechnet, zudem werden Kassetten nicht zurückgespult an den Kunden ausgeliefert.
4.8.4. LongPlay – Ein eventueller Qualitätsverlust auf Grund der Komprimierung bei Longplay-Kassetten ist möglich.
4.8.5. Kurzzeitige Bild- / Tonaussetzer – Es findet lediglich eine stichprobenartige Kontrolle der Bild- und Tonspuren statt. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Bild- und Tonspur durchgehend vorhanden ist.
4.8.6. Urheberrecht – Filmrettung-Tschöcke behält sich das Recht vor, urheberrechtlich geschütztes Material (TV-Aufzeichnungen / Kopien von Spielfilmen etc.) nicht zu Digitalisieren. Der Kunde hat die Möglichkeit die erforderlichen Freigaben durch den Rechtsverwerter (Urheber, Rechteinhaber, Verlag, Studio, TV-Sender etc.) in schriftlicher Form vorzulegen um eine Digitalisierung durch die Filmrettung-Tschöcke zu ermöglichen.
5.1. Werbeanzeigen, Angebote oder sonstige Anpreisungen im Internet oder in sonstiger Form stellen lediglich die Aufforderung an die Kunden zur Abgabe eines auf Vertragsschluss gerichteten Angebotes dar, jedoch kein eigenes Angebot seitens der Filmrettung-Tschöcke.
5.2. Vertragspartner für jeden Auftrag ist die Filmrettung-Tschöcke.
5.3. Der Vertrag zwischen der Filmrettung-Tschöcke und dem Kunden kommt mit dem Erhalt des vom Kunden ausgefüllten Auftragsformulares in schriftlicher Form (original auf Papier, Brief oder als Scan per E-Mail, oder persönlicher Abgabe) zustande. Die automatische Annahme kommt zustande, sobald der Kunde die zu digitalisierenden Filme als Auftrag am Standort der Filmrettung-Tschöcke, Leopold-Gmelin-Str.30 in 51061 Köln abgibt. Ein Auftrag kommt nicht zustande, wenn der Kunde per E-Mail die Auftragserteilung schriftlich wiederruft.
5.4. Ein in anderer Form eingehender Auftrag gilt nur als angenommen, wenn die Filmrettung-Tschöcke ihn ausführt oder die Annahme gegenüber dem Kunden ausdrücklich erklärt.
5.5. Die Filmrettung-Tschöcke behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen oder durch qualifizierte Dritte ausführen zu lassen.
z.B. Nachbearbeitung einzelner Bilder bei Dias durch Jan Bittger,Milly-Steger-Str.13, 58093 Hagen, diese werde nicht auf dem Postweg, sondern auf Cloud-Basis zur Verfügung gestellt.
5.6. Der konkrete Auftragsumfang wird durch die Anzahl der verwendbaren und vom Kunden zur Bearbeitung eingeschickten oder übergebenen Originalmedien bestimmt. Die Filmrettung-Tschöcke gilt auch dann als vom Kunden im Umfang der übergebenen Medien zum vereinbarten Stückpreis als beauftragt, wenn die Anzahl erhaltener Originalmedien oder das Material von den Angaben des Kunden bei Auftragserteilung abweicht.
5.7. Die Filmrettung-Tschöcke ist an seine auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung nicht gebunden, sofern und soweit die vom Kunden abgegebenen Originalmedien von den auf dem Auftragsformular genannten Spezifikationen abweichen. Die Beauftragung der Filmrettung-Tschöcke durch den Kunden in Bezug auf Originalmedien, die von diesen Formatvorgaben abweichen, stellt ein Verschulden des Kunden bei Vertragsschluss dar.
6.1. Die Verarbeitung der Originalmedien durch die Filmrettung-Tschöcke findet in einem automatisierten bzw. teilautomatisierten Verfahren statt. Filmrettung-Tschöcke verpflichtet sich, die Originalmedien im Rahmen der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde zur Wiedergabe des Arbeitsergebnisses über eine entsprechende technische Ausrüstung verfügt, die ihm eine Verwendung der gängigen Dateiformate und gängiger Datenträger ermöglicht, z.B. USB-Sticks, externe Festplatten.
6.2. Soweit die Filmrettung-Tschöcke die Originalmedien des Kunden in einer seiner Niederlassungen oder Annahmestellen entgegennimmt, versendet die Filmrettung-Tschöcke nach erfolgter Verarbeitung die digitalisierten Medien direkt an den Kunden an seine im Auftragsformular angegebene Postadresse. Hiervon abweichende Vorgehensweisen, wie z.B. den Versand an die Annahmestelle, erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden sowie auf dessen Risiko. Die Versandkosten für den Rückversand bleiben davon unberührt.
6.3. Lieferzeiten gelten nur dann als von der Filmrettung-Tschöcke zugesichert, wenn dies schriftlich bestätigt oder wirksam gesondert vereinbart wird. Die Lieferzeiten, also die Zeitspanne zwischen Entgegennahme der Originalmedien und deren Bereitstellung zur Abholung oder Übergabe an den Versandpartner nach erfolgter Digitalisierung setzt sich aus Transportzeiten und Bearbeitungszeiten zusammen. Die Transportzeit beträgt in der Regel drei Werktage pro Weg. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 – 6 Kalenderwochen.
6.4. Bei kostenpflichtiger Beauftragung zur Express-Bearbeitung verkürzt sich die Bearbeitungszeit auf 10 Werktage. Die Buchung der Option ist jedoch abhängig von der Anzahl der zu digitalisierenden Originalmedien und muss von der Filmrettung-Tschöcke vor Vertragsabschluss bestätigt werden. Insbesondere in Zeiten hoher Auslastung (wie z.B. vor Weihnachten), behält sich die Filmrettung-Tschöcke das Recht vor, die Anzahl der zu digitalisierenden Aufträge mit kostenpflichtiger Beauftragung zur Express-Bearbeitung sowie die Anzahl der jeweiligen Originalmedien pro Auftrag zu begrenzen oder eine Express-Bearbeitung ganz abzulehnen.
6.5. Abweichende Kundenwünsche wie z.B. ein fester Liefertermin oder Abholung / Versand von Originalmedien sind nur dann wirksam vereinbart, wenn sie von der Filmrettung-Tschöcke ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Ein schriftlicher Vermerk des Kunden auf dem Auftragsformular ist ohne schriftliche Bestätigung der Filmrettung-Tschöcke nicht ausreichend.
6.6. Die Filmrettung-Tschöcke ist nicht verpflichtet, digitale Kopien der Originalmedien auf eigenen Servern zu speichern.
Die Filmrettung-Tschöcke speichert aus Kulanzgründen alle digitalisierten Medien von Kunden für 30 Tage. Im Falle eines Verlustes durch Höhere Gewalt, übernimmt die Filmrettung-Tschöcke keine Haftung. Die werden nach Ablauf der Frist konsequent gelöscht.
6.7. Die Filmrettung-Tschöcke wird die Daten des Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes behandeln und nicht an Dritte weiter geben (es sei denn es wird eine Nachbearbeitung von Dias ausdrücklich gebucht), soweit die Weitergabe nicht gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben, zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages oder zur Wahrnehmung eigener Rechte erforderlich ist oder der Kunde in die Verarbeitung eingewilligt hat.
6.8. Die Leistungspflicht von der Filmrettung-Tschöcke ist erfüllt, sobald die Originalmedien sowie die Arbeitsergebnisse an den Kunden zurückgegeben bzw. bei expliziter Beauftragung eines Versanddienstleisters an diesen übergeben wurden.
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Originalmedien in einem ordnungsgemäßen Zustand anzuliefern und bei Auftragserteilung ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn
7.1.1. Originalmedien beschädigt oder sonst fehlerhaft sind;
7.1.2. er zu vertragsgegenständlichen Originalmedien einen besonderen emotionalen Bezug hat;
7.1.3. vertragsgegenständliche Originalmedien für ihn unersetzbar sind, weil er über keinerlei Kopien, auch nicht in Form anderer Trägermedien verfügt.
7.1.4. Ein entsprechender Hinweis ist vom Kunden auf dem jeweiligen Auftragsformular zu vermerken.
7.2. Datenträger von Kunden, die bei Anlieferung der Originalmedien beigelegt wurden, werden von der Filmrettung-Tschöcke nicht genutzt. Die Filmrettung-Tschöcke beruft sich hier auf die DSGVO. Die Filmrettung-Tschöcke nutzt stattdessen eigene Datenträger und stellt diese dem Kunden laut Preisliste in Rechnung. Die Filmrettung-Tschöcke verpflichtet sich dazu, die vom Kunden mitgelieferten Datenträger nach Bearbeitung des Kundenauftrags wieder auszuhändigen.
7.3. Der Kunde stellt sicher, dass er der Filmrettung-Tschöcke keine nicht entwickelten Filme (Negative) und / oder Schmalfilme übergibt. Anderenfalls kann es dazu kommen, dass diese versehentlich belichtet und so beschädigt oder unbrauchbar gemacht werden, ohne dass der Kunde dafür einen Ersatz erhält. Die Filmrettung-Tschöcke ist nicht verpflichtet, derartige Filme zu entwickeln oder sonst zu bearbeiten.
7.4. Ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des BGB ist, soll nach Rückerhalt der Originalmedien innerhalb von 14 Tagen überprüfen, ob die von der Filmrettung-Tschöcke erbrachte Leistung den vertraglichen Bestimmungen entspricht und anderenfalls entsprechende Mitteilung machen.
7.5. Der Kunde erklärt durch seine Auftragserteilung ausdrücklich, dass er entweder selbst der Eigentümer und Urheber der Originalmedien ist, oder der Eigentümer und Urheber der Originalmedien mit der Verarbeitung durch die Filmrettung-Tschöcke einverstanden ist. Der Kunde überträgt, soweit rechtlich möglich, der Filmrettung-Tschöcke alle zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Rechte, insbesondere Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte und erklärt, zu dieser Übertragung befugt zu sein. Der Kunde verpflichtet sich, Filmrettung-Tschöcke und deren Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei zu stellen, die diese im Zusammenhang mit dem Auftrag wegen der Verletzung ihrer Rechtspositionen inklusive Urheber- und Nutzungsrechte sowie des Rechts am eigenen Bild geltend machen. Der Kunde stellt die Filmrettung-Tschöcke von sämtlichen Kosten der Rechtsverfolgung frei, ersetzt etwaige sonstige Schäden die der Kunde zu vertreten hat und unterstützt die Filmrettung-Tschöcke in jeder zumutbaren Hinsicht bei der Wahrnehmung eigener Rechte.
7.7. Der Kunde erklärt, dass die vertragsgegenständlichen Originalmedien und deren Besitz, Vervielfältigung und Verbreitung rechtlich zulässig ist und nicht gegen gesetzliche Verbote verstößt. Die Filmrettung-Tschöcke ist zu einer diesbezüglichen Prüfung nicht verpflichtet aber berechtigt. Die Filmrettung-Tschöcke ist im Fall des Verdachts einer Straftat berechtigt, die Originalmedien und etwaig bereits gefertigte Kopien den Strafverfolgungsbehörden zu übergeben und diesen die Details des Auftrags inklusive der Daten des Auftraggebers zu übermitteln. In diesem Fall wird die Filmrettung-Tschöcke von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden inklusive der Rückgabepflicht bezüglich der Originalmedien befreit. Die Filmrettung-Tschöcke behält sich in diesem Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Kunden vor.
8.1. Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, haftet die Filmrettung-Tschöcke bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. Die Filmrettung-Tschöcke haftet gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Filmrettung-Tschöcke nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer sog. „Kardinalpflicht“, d.h. einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Filmrettung-Tschöcke auf Ersatz sog. „vertragstypisch vorhersehbarer Schäden“ begrenzt, d.h. derjenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss, maximal jedoch auf den Betrag von EUR 1,00 pro betroffenem Originalmedium, insgesamt auf EUR 1.000,00 pro Auftrag. Dies gilt auch bei Verlust oder Zerstörung von Originalmedien, nicht jedoch bei Transportschäden und / oder Verlust bei Transport durch einen Dienstleister (Paketdienst, Spediteur, etc.).
8.3. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Filmrettung-Tschöcke einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Gleiches gilt für die Haftung der Filmrettung-Tschöcke nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
8.4. Mangelnde Kompatibilität der Speichermedien zum Abspielgerät oder Computer des Kunden geht in jedem Fall zu dessen Lasten und auf dessen uneingeschränktes Risiko.
8.5. Die Filmrettung-Tschöcke ist nicht zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet, sofern sich das Originalmedium bei Anlieferung bereits in einem Zustand befindet, dass es beim vertragsgemäßen Umgang beschädigt oder zerstört wird.
8.6. Sofern die Parteien eine Speicherung des Arbeitsergebnisses auf einem Filmrettung-Tschöcke Speichermedium vereinbaren, ist eine Haftung der Filmrettung-Tschöcke ausgeschlossen, soweit der Kunde das Speichermedium anschließend über den Vertragszweck hinaus nutzt. Die Filmrettung-Tschöcke empfiehlt seinen Kunden dringend, elektronisch gespeicherte Daten und auch das Arbeitsergebnis jeweils durch mehrere Sicherungskopien vor Verlust zu schützen. Ferner ist die Haftung der Filmrettung-Tschöcke im Falle, dass der Kunde in Besitz von Kopien und/ oder Abzügen der zu digitalisierenden Medien besitzt; auf denjenigen Schaden begrenzt, der sich aus der Wiederherstellung der übergebenen Medien aus den Abzügen ergibt.
8.7. Die Haftungsbegrenzung gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Filmrettung-Tschöcke.
8.8. Soweit die durch die Filmrettung-Tschöcke gelieferten Digitalisate nicht die zwischen dem Kunden und der Filmrettung-Tschöcke vereinbarte Beschaffenheit haben oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung / Nachbesserung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Die Filmrettung-Tschöcke ist jedoch berechtigt, die Nachbesserung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
8.9. Während der Nacherfüllung / Nachbesserung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nacherfüllung / Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung / Nachbesserung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung / Nachbesserung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen.
9.1. Jede Vertragspartei hat für die Nichterfüllung einer ihrer Pflichten nicht einzustehen, wenn die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihrer Kontrolle liegenden Hinderungsgrund beruht, wie insbesondere Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Beschlagnahmung oder sonstige behördliche Maßnahmen, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauches, Arbeitsstreitigkeiten oder wenn Vertragswidrigkeiten von Zulieferern auf einem solchen Grund beruhen. Jede Vertragspartei hat die jeweils andere über den Eintritt eines solchen Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
9.2. Jede Vertragspartei ist zur Beendigung des Vertrages durch schriftliche Kündigung berechtigt, falls dessen Durchführung für mehr als 6 Monate gemäß vorstehender Ziffer verhindert
10.1. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Originalmedien oder von Kundenmedien geht mit der erfolgreichen Anlieferung in einer Niederlassung oder Annahmestelle auf die Filmrettung-Tschöcke über. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Originalmedien oder des Speichermediums gehen nach Auftragserfüllung bei Abholung in einer Niederlassung oder Annahmestelle sowie bei der Option Rückversand durch Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Der Rückversand erfolgt an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse.
11.1. Die Kosten für die von der Filmrettung-Tschöcke erbrachten Digitalisierungsdienstleistungen ergeben sich aus dem unterschriebenen Auftragsformular und der in der Preisliste der Filmrettung-Tschöcke genannten Einzelbeträge pro Medium / Minute / Motiv multipliziert mit der tatsächlich gelieferten und digitalisierten Anzahl von Originalmedien. Die im Kundenwunsch durch abweichende Vertragsgestaltung, z.B. durch zusätzliche Versandkosten anfallenden Kosten, werden von der Filmrettung-Tschöcke dem eigentlichen Auftragswert hinzugerechnet und sind vom Kunden zu tragen.
11.2. Die Übergabe des Arbeitsergebnisses und die Rückgabe der Originalmedien an den Kunden erfolgt erst nach Zahlung des Endpreises.
11.3. Rechnungen werden mit Annahme des Auftrags durch die Filmrettung-Tschöcke ohne Abzüge sofort fällig und sind innerhalb von 8 Werktagen nach Auftragsannahme auszugleichen. Mit Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es dazu einer weiteren Mahnung bedarf. Für jeden Mahnlauf ist die Filmrettung-Tschöcke berechtigt, neben Verzugszinsen auch Mahngebühren zu verlangen. Dem Kunden ist es möglich nachzuweisen, dass der Filmrettung-Tschöcke kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
11.4. Die Zahlung erfolgt bei Abholung der Medien in einer Niederlassung typischerweise in bar. Wählt der Kunde die Option des Rückversandes, so erfolgt die Zahlung typischerweise per SEPA-Überweisung auf ein von der Filmrettung-Tschöcke zu nennendes Konto.
11.5. Die Filmrettung-Tschöcke ist befugt, aber nicht verpflichtet, im Einzelfall auch andere Zahlungsmethoden zu akzeptieren.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Dienstleistungen und Produkte aus derselben Bestellung bleiben die gelieferten Datenträger Eigentum der Filmrettung-Tschöcke.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse lautet info@filmrettung-tschoecke.de. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Da die Digitalisierungen nach kundenspezifischen Vorgaben und persönlichen Inhalten erstellt werden, besteht ein Verbraucherwiderrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung des § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB nicht.
Die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 15 gelten ausschließlich für gewerbliche Kunden und ersetzen in ihrem Regelungsgehalt die sonstigen Bestimmungen dieser Vereinbarung im Sinne einer spezielleren Regelung:
15.1. Der Kunde ist zur Aufrechterhaltung seiner Gewährleistungsansprüche verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware der Filmrettung-Tschöcke schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung aus. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
15.2. Zeigt der Kunde einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung durch die Filmrettung-Tschöcke nicht besteht und hatte der Kunde bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Kunde der Filmrettung-Tschöcke den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Besteller ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist die Filmrettung-Tschöcke berechtigt, die entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Besteller verlangte Reparatur, vom Besteller erstattet zu verlangen.
15.3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
15.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate ab Rückgabe der Originalmedien an den Kunden oder, falls dieser die Frist gemäß Ziffer 15.1 versäumt, ab Ablauf dieser Frist. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für der Filmrettung-Tschöcke zurechenbare, schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 445a f. BGB.
16.1. Eine Partei ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und/ oder von der jeweils anderen Partei schriftlich anerkannt worden sind.
16.2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist eine Partei nur berechtigt, wenn ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
17.1. Es ist nicht möglich, Gutscheine, Angebote oder Rabattaktionen miteinander zu kombinieren.
17.1.1. Gutscheine, Angebot- oder Rabattcodes müssen der Filmrettung-Tschöcke bei Auftragsannahme vorliegen. Eine spätere / nachträgliche Anrechnung auf den Rechnungsbetrag wird ausgeschlossen.
17.2. Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
17.3. Der Vertragstext wird von der Filmrettung-Tschöcke nicht gespeichert.
17.4. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil dieser AGB davon nicht berührt. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung die gesetzliche Regelung. Im Falle einer Vertragslücke gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen sowie die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze.
17.5. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Filmrettung-Tschöcke und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Rechtsbeziehung zwischen der Filmrettung-Tschöcke und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, der Sitz der Filmrettung-Tschöcke in 51061 Köln-Flittard, Deutschland.
17.7. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen haben ausschließlich informativen Charakter. Die einzig verbindliche Version ist in deutscher Sprache verfasst.
(Stand: 07.10.2022)
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